Eure Immobilientransaktion mit Makler – Schritt für Schritt

Eine Immobilienvermittlung folgt einem strukturierten Prozess, der euch bei jedem Schritt bestmöglich absichert und unterstützt. Hier erfahrt ihr, wie die Zusammenarbeit mit einem Makler bei einem Immobilienverkauf konkret abläuft.


1) Kontaktaufnahme und Marktpreiseinschätzung

Als Immobilienbesitzer nehmt ihr Kontakt mit eurem Makler auf und lasst eure Immobilie professionell einschätzen. Eine fundierte Bewertung bezieht nicht nur Informationen aus Grundbuch und Bauakten sowie den baulichen Zustand ein, sondern analysiert auch die Nachfrage am Standort.

Achtung: Online-Immobilienangebote sind oft kein verlässlicher Preismaßstab, da viele der überteuerten Angebote lange online bleiben. Gute Makler stützen sich daher auf tatsächliche, abgeschlossene Transaktionen und geben euch damit eine präzise, realistische Einschätzung.

2) Beauftragung

Sind die Eigentümer mit dem Angebotspreis und der Vermarktungsstrategie einverstanden, beauftragen sie den Makler mit einem Alleinvermittlungsauftrag (normalerweise für 6-12 Monate). Jetzt stellt der Makler alle nötigen Dokumente zusammen – darunter auch Baugenehmigungen, Erschließung und Wegerechte – und sorgt damit für eine rechtssichere, reibungslose Vermarktung.

3) Vermarktung

Der Makler setzt die vereinbarte Strategie um, kontaktiert passende Interessent*innen, überprüft deren Bonität und führt Besichtigungen durch. Er sammelt bei Bedarf zusätzliche Informationen und unterstützt die Kaufinteressierten beispielsweise durch das Bereitstellen der Objektdaten für deren Bank. Zudem bereitet er das Kaufanbot mit den Interessierten vor.

4) Kaufanbot

In Österreich unterbreiten Kaufinteressierte ein verbindliches Kaufanbot, das alle wichtigen Konditionen wie Kaufpreis, Übergabedatum und Objektzustand enthält. Dieses Anbot bildet später die Grundlage des Kaufvertrags und ist üblicherweise für 2 bis 4 Wochen befristet.

5) Annahme des Kaufanbots

Nehmen die Eigentümer das Kaufanbot zu den vorgeschlagenen Bedingungen an, ist es bindend. Sind diese mit einzelnen Konditionen nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit, das Anbot abzulehnen oder ein Gegenangebot zu machen. Sobald das Kaufanbot angenommen ist, entsteht auch der Anspruch des Maklers auf die Provision. 

Wir begleiten Euch auch danach durch die restlichen Schritte.

6) Erstellung des Kaufvertrags und Vorbereitung des Notartermins

Grundsätzlich hat die kaufende Partei das Wahlrecht des Notars. Ein guter Makler unterstützt beide Parteien bei der Erstellung des Kaufvertrags, stellt dem Notar alle Objektinformationen zur Verfügung und organisiert den Notartermin.

Wir empfehlen grundsätzlich ein Notariat in räumlicher Nähe zum Ort der Immobile zu beauftragen, da erfahrungsgemäß die Abwicklung dank kurzer Wege schneller und im Hinblick auf örtliche Usancen kompetenter abläuft.

7) Notartermin

Beim Notartermin wird das angenommene Kaufanbot in einen rechtsgültigen Kaufvertrag umgewandelt. Das Notariat übernimmt anschließend die Abwicklung der Transaktion.

8) Übergabe und Rechtsübergang

Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind (mindestens Zahlung auf das Treuhandkonto und ggf. notwendige Genehmigungen), organisiert der Makler die Übergabe der Immobilie und erstellt ein Übergabeprotokoll. Gleichzeitig arbeitet das Notariat an der grundbücherlichen Übertragung.

9) Auszahlung des Kaufpreises

Sobald die Eintragung ins Grundbuch erfolgt ist, wird der Kaufpreis an die Berechtigten ausgezahlt.